Lieferzeit

Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

§ 10 Lieferung (AGB)
Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart versendet der Verkäufer die Ware an den vom Kunden
benannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante oder frei bis Laderampe. Die Entladung der Lieferung
obliegt nicht dem Spediteur und der ist Sache des Käufers. Für Lieferungen auf Messegelände fallen durch
Mehraufwand zusätzliche kosten an. Diese Zusatzkosten gehen zu Lasten des Käufers und werden ggf. nachträglich
berechnet. Die Abladestelle muss mit einem großem LKW (z.B. Sattelauflieger, 18 m lang) erreichbar sein, oder
Haltemöglichkeit in unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Die Ware wird in der teilweise unmontiert geliefert. Aufstellung bzw. Montage der Ware ist im Preis nicht enthalten. Sie
ist Sache des Käufers, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Verpackungsmaterial hat der Käufer für einen eventuell notwendigen Rücktransport für eine angemessene Zeitraum
aufzubewahren. Danach ist er verpflichtet, das Material unter Berücksichtigung der hierfür geltenden Gesetze zu
entsorgen.
Durch starke Nachfrage, aus Logistischen, oder aus Produktionsbedingten Gründen sind zeitweise Lieferengpässe
möglich. Die Anzeige des Lieferstatus wird ständig aktualisiert, trotzdem ist es möglich, dass sich Bestellungen
überschneiden und daher der Lieferstatus kurzzeitig nicht dem realen Lagerstand entspricht. Die Bearbeitung der
Bestellung beginnt bei Vorkassezahlung erst bei Eingang der kompletten Rechnungssumme auf dem genannten Konto.
Angaben der Lieferzeiten im Onlineshop sind annähernd und nicht bindend. Fixtermine sind nicht möglich.
Etwaige Lieferverzögerungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie z.B. Lieferverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, hoheitlicher Eingriffe, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, beim Transporteur,
Zulieferbetrieben oder ähnlicher Umstände, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des
Hinderungsgrundes nachzuholen.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen. Weitergehende
Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.